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01.03.2017
Der gläserne Spender

Dass Österreich in Sachen Absetzbarkeit von Spenden schon immer international hinterherhinkt, ist weitläufig bekannt. Erst seit 2009 ist es möglich, freiwillige Hilfeleistungen an Vereine und anderen Organisationen, die „mildtätige Zwecke verfolgen“ oder „Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben“, – demnach auch Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – abschreiben zu lassen.
Nun hat man wieder einmal einen Rückschritt gemacht. Seit 1. Jänner diesen Jahres werden getätigte Spenden nicht mehr durch die Steuererklärung jedes Einzelnen erfasst, sondern automatisch über die empfangende Organisation beim Finanzamt gemeldet. Dafür muss jeder Spender seinen Vor-, Nachnamen und sein Geburtsdatum angeben, sobald er eine Zahlung an eine Organisation tätigt. Diese muss daraufhin diese Angaben an das Finanzamt melden, wo sie auf einer Online-Plattform registriert werden – erneut mit Namen und Geburtsdatum des Spenders und der Empfängerorganisation.
Das Finanzamt ist jedenfalls begeistert von dieser neuen Regelung und weist auf weniger Bürokratie, das Verhindern von Betrugsfällen und der Tatsache hin, das Spender fortan sofort ihre Spendenerlagscheine wegwerfen können und nicht ansammeln müssen (was nicht ganz stimmt, da man, sollte es bei der neuen Methode zu Fehlern kommen, die Bestätigung weiterhin zur Hand haben muss). Zudem soll die Rechtssicherheit bei Spenden erhöht werden. Was könnte es da also zu meckern geben? Ist dieses neue System eigentlich nicht viel besser?
Nicht wirklich. Zugegeben, faktisch ändert sich für den Spender auf den ersten Blick nicht viel. Bisher sammelte man alle Belege bis zum Jahresende an und um die Hilfeleistungen von der Steuer absetzen zu können, übergab man diese auf Anfrage des Finanzamtes. Dabei wurden persönliche Daten und Informationen, wem man was gespendet hat, an den Staat weitergereicht. Wollte man das nicht, konnte man eben nichts absetzen. Unter der neuen Reform teilt man die relevanten persönlichen Daten sofort der Organisation mit und dieselben Informationen werden automatisch vom Staat erfasst. Will man das nicht, spendet man eben anonym, kann aber nichts absetzen.
Dennoch gibt es etliche Probleme. Zum einen war man früher nicht verpflichtet, sich gleich zu entscheiden, ob man die Spende absetzen lassen will. Das geht nicht mehr, nun muss man sofort seine Daten angeben – oder die Chance, Geld zu sparen, ist vertan. Alle Daten werden dann auf einer einzigen, zentralen Plattform gesammelt, wo sie jederzeit abrufbar sind. Und auch wenn sich die Regierung ein System mit dem beeindruckenden Namen „Sonderausgabe-Datenübermittlungsverordnung“ inklusive einem ebenso einfach formulierten „verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben“ (kurz vbPK SA) ausgedacht hat, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten (oder die Bevölkerung mit verkomplizierten Bezeichnungen zu verwirren), steht fest: Die Daten sind alle gesammelt und können abgerufen werden, wenn es das Finanzamt so will.
So ist es keine Überraschung, dass in dem Zusammenhang mit dieser Reform der Begriff des „gläsernen Spenders“ an Beliebtheit gewonnen hat – der Staat weiß, wo wer hin gespendet hat. Das Finanzamt versucht einem von diesen Bedenken mit folgenden Worten zu trösten: „Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen.“ Dass die meisten Kritiker sich aber darum sorgen, dass gerade die Finanzverwaltung darauf zugreifen kann und so mancher die Finanzverwaltung selbst als „unbefugte Behörde“ ansehen mag, scheint dem Finanzamt nicht klar zu sein.
Das wohl größte Problem der Reform ist die Belastung für die NGOs und Hilfsorganisationen. Politiker sprechen von einem kommenden Bürokratieabbau und einer Vereinfachung der Regeln. Doch in Wirklichkeit werden diese Probleme nur auf die Privatwirtschaft abgeschoben. Studien besagen, dass die aufkommenden Kosten für Spendenorganisationen 25 bis 30 Millionen Euro betragen werden, da sie selbst mehr Aufwand leisten und in neue Technologien und Systeme investieren müssen, um die Regulierungen einzuhalten. So schadet der Staat denen, denen er angeblich helfen will (zugegeben, es wäre nicht das erste Mal, dass so etwas passiert). Nebenbei: Die Behauptung, diese Reform würde zu einer Vereinfachung der Bürokratie führen, ist entweder Naivität pur oder eine glatte Lüge. Immerhin muss man lange darüber nachdenken, wann das letzte Mal ein neues Gesetz dieses Ziel erreicht hat.
Alles in allem wird das neue Vorhaben ihr Ziel verfehlen und nebenher zusätzliche Nachteile hervorrufen. Die Bürokratie auf staatlicher Seite wird (mindestens) auf demselben Level verbleiben, die Bürokratie vonseiten der Hilfsorganisationen wird deutlich zunehmen, die Daten der Spender werden deutlich einfacher von der Regierung abrufbar sein und gerade deshalb könnten weniger Menschen sich dazu entschließen, zu spenden. Wieder einmal hat es der Staat also geschafft, ein sowieso schon aufwendiges System noch weiter zu verkomplizieren und neue Probleme hervorzurufen – darunter leiden wird aber die Bevölkerung.
Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.
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