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Die Vermögenssteuer und der Raub der Sabinerinnen

Vermögenssteuer und der Raub der Sabinnerinnen

Buchumschlag-Abbild © 2014 by C.H.Beck.

Vor wenigen Tagen, am 8. Oktober, veröffentlichte der Verlag C.H. Beck Thomas Pikettys Bestseller in deutscher Sprache.  Das überaus detailreiche Werk, ursprünglich bei anderen Verlagen auf französisch August 2013, dann auf englisch März 2014 erschienen, thematisiert die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich allüberall auf der Welt. Piketty sieht in der zunehmenden Vorherrschaft einer kleinen, reichen Elite eine gesellschaftliche, demokratiebeeinträchtigende Gefahr heraufdämmern. Grundlage dieser wachsenden Oligarchen-Macht sei, so Piketty, dass – plakativ gesagt – Geld zu Geld komme: die Rendite für finanzveranlagtes Kapital sei stets höher als jene für Kapital, das in die „Realwirtschaft“ investiert werde. Für Europa gelte dies in steigendem Maße. Um der wachsenden Ungleichheit und dem dräuenden Übel einer erstarkenden oligarchen Power Structure entgegenzuwirken hülfe nur eines: Steuern auf Vermögen.

Drohen dann aber nicht andere Gefahren?

Die von Piketty vorgeschlagene steuerbedingte Umverteilung von Hochvermögen zum Staat ist keinesfalls unkritisch zu sehen. Sie fördert nämlich aller Erfahrung nach die staatliche Ausgabefreudigkeit und deren Neigung zu volkswirtschaftlich letztlich ineffizienten, wenn nicht gar kostenintensiven Fehlallokationen. Zudem: der Anreiz, Strukturreformen umzusetzen, verringerte, der „moral hazard“ der PolitikerInnen erhöhte sich. Die Kosten solcherart veranstalteter staatlicher Ineffizienz trüge wiederum niemand anderes als der Steuerzahler. Gesetzt den Fall, dies alles sei nicht so, der Staat übte also eine disziplinierte Ausgabenpolitik aus unter Vermeidung von Fehlallokationen, dann allerdings stellt sich – mit Blick auf ein volkswirtschaftliches, gemeinwohlförderliches PARETO-Optimum – die Frage eines Beitrages Hochvermögender an der Gestaltung des Staatsgebarens.

Umverteilungsmittel hierfür ist aber kaum eine Vermögenssteuer im Sinne einer Substanzsteuer; denn: sie eröffnet Umgehungsmöglichkeiten für die schlauen Hochreichen, kaum für den Mittelstand, erheischt hohe Verwaltungskosten, ist für den Staat mit dem Risiko behaftet, weniger zu bringen als vermutet, für den Bürger birgt sie die Gefahr, sein Vermögen – und das nicht unerheblich – zu schmälern, da ja die Substanz, nicht der Ertrag Besteuerungsgrundlage bildet – eine im Hinblick auf die Wahrung bürgerlicher Freiheit nicht unbedeutende Einbuße und eine auch volkswirtschaftlich nicht eben wünschenswerte Auswirkung, wird doch österreichische Kapitalgeberkapazität zur Finanzierung von Investitionen und Innovationen der österreichischen Wirtschaft dringend benötigt.

Österreichische Kapitalgeberkapazität steht aber im Wettbewerb mit der nicht-österreichischen, z.B. der chinesischen, indischen usw.. Mit dem ausländischen, in Österreich investierten Kapital kommen aber nicht nur die ausländischen Gelder, sondern auch Managementhaltungen, betriebswirtschaftliche Stile etc. nach Österreich, die die hier vorherrschenden Usancen und Auffassungen in konstruktiver, aber auch in destruktiver Weise beeinflussen können. Bislang haben sie es in der einen und anderen Weise auch getan. Gesellschaftlicher Konsens ist vor einer vermögenssteuerbedingten Schwindsucht österreichischer Kapitalgeberkapazität daher zuerst herzustellen, bevor man die Einführung einer Vermögenssteuer überhaupt erwägt: soll nach dem listenreichen Raub der Sabinerinnen Frieden zwischen den einheimischen Römern und den fremdländischen Sabinern geschlossen werden – unter Aufgabe negativer, aber durchaus auch positiver Eigenschaften Roms? Die antike Erzählung geht gut aus; aber: würde ähnliches für die heutige Situation Österreichs auch gelten?

Die bisherigen und nicht wenigen Erfahrungen mit dem In-Flow ausländischen, hierorts investierenden Kapitals sind gemischt, Vorsicht und Zurückhaltung sind angezeigt. Neue Maßstäbe würden an den in Österreich herrschenden – wenngleich nicht ganz billigen und keinesfalls reibungsfreien, dafür dem Sozialfrieden förderlichen – Ausgleich zwischen den zwei Klassen, den Kaptalhaltern und den unselbständig Arbeitenden, angelegt; neue Maßstäbe, das sind: härtere Maßstäbe: Sozialpartnerschaft adé!

Pikettys Forderung nach Umverteilung lässt sich in der österreichischen finanzwirtschaftlichen Situation allerdings durch Erhöhung der Kapitalertragssteuer nachkommen. Im Gegensatz zur Vermögenssteuer ist die Kapitalertragssteuer treffsicher: Dividenden und Anleihezinsen, allgemeiner gesehen: Kapitalerträge einschließlich von Spekulationserlösen, die in aller Regel Hochvermögende aus Finanzanlagen lukrieren, werden ohne Wenn und Aber an der Quelle anonym – unter Wahrung des Bankgeheimnisses – besteuert, Ausweichbewegungen durch Aufspüren legaler Steuerlöcher sind nach Implementierung des sog. Vermögenszuwachssteuergesetzes 2011 (Budgetbegleitgesetz 2011 und Novellen) – vorsichtig gesagt – äußerst schwierig. Die Kapitalertragssteuer ist bereits technisch umgesetzt durch die Banken, der Kosten/Nutzen-Effekt bezogen auf das derart KESt-generierte Steueraufkommen dürfte somit hoch sein; vermutlich überträfe dieses Steueraufkommen ein vermögenssteuergeneriertes deutlich.

Voraussetzung für eine KESt-Erhöhung ist mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Umstände Österreichs, den Einkommenssteuerhöchstsatz für jährliche Hocheinkommen aus Beschäftigungsverhältnissen deutlich anzuheben. So lässt sich ein Höchststeuersatz von 70% denken für Hocheinkommen ab z.B. einer Million Euro jährlich. Das generiert zwar – in Anbetracht der international eher niedrigen Gagen in gehobenen Managementebenen – kaum Einkommenssteueraufkommen, erlaubt aber eine verfassungsrechtlich friktionsfreie Anhebung der Kapitalertragssteuer auf z.B. 35 Prozent, ein Satz, der in Staaten mit zahlreichen Hochvermögenden nicht unüblich ist, z.B. in der Schweiz. Die Anhebung kann in mehreren Stufen über mehrere Jahre verteilt erfolgen, damit Vermögensumstrukturierungen möglich werden. Immerhin käme eine Anhebung der Kapitalertragssteuer von 25 auf 35 Prozent einer Steuerlastzunahme um 40 Prozent gleich.

Zu diskutieren blieben ein Freibetrag, oder besser – da leichter zu administrieren – gleich eine Fokussierung der derart massiv erhöhten Kapitalertragssteuer ausschließlich auf Kapitalerträge aus Dividenden, Anleihezinsen und Spekulationserlöse aus Finanzanlagen i.e.S. (Wertschriften); der Sparer von der Straße bliebe so von einer selektiven KESt-Erhöhung unbelastet. Um Ausweichbewegungen weg von einer Veranlagung in (österreichische) Aktien und (österreichische) Anleihen zu verhindern, müsste das aggregierte Veranlagungsgebaren Hochvermögender entsprechend beobachtet werden. Wichtige Flankierungsmaßnahmen einer KESt-Erhöhung stellten eine Reihe von Förderungen des derzeit repressierten österreichischen Kapitalmarktes dar.

Derart böte sich der Ausblick auf eine Win-Win-Situation für beide: der öffentlichen und aller privaten Haushalte mittels Verbesserung der Verteilungssituation unter dem Primat eines PARETO-Optimums  und  unter Erhalt der im Wettbewerb mit dem Ausland stehenden inländischen Kapitalgeberkapazität; das für die Aufrechterhaltung der bürgerlichen Freiheit notwendige Bankgeheimnis bliebe gewahrt. Unter bürgerlicher Freiheit lässt sich hier verstehen die Wehrhaftigkeit des Bürgers gegenüber, seine Unabhängigkeit von staatlichen Zudringlichkeiten als Funktion seines in Geld gewerteten Eigentums, seines Vermögens also. Dies ist ein Freiheitsbegriff, der von anderer Seite kritisch gesehen wird; darauf ist hier nicht einzugehen.

Last but not least: die Rede war bislang mehrmals von Hochvermögenden, ein Begriff, der bei einer Kapitalertragssteuerreform, wie hier angedacht, eigentlich keine Bedeutung hat. Interessant wird der Begriff allerdings mit Blick auf die politisch herumgereichten Millionärssteuern. Wer Vermögende, insbesondere Hochvermögende, also „echte Millionäre“ in Österreich sind, das ist letztlich nur im gesellschaftlichen Konsens mit Blick auf die österreichische Verteilungssituation zu bestimmen – unter besonderem Einbezug des Mittelstandes. Diskussionsgrundlage könnten die privatbanklichen Begriffe HNWI (High Net Worth Individuals mit Vermögen ab 1 Million USD resp. Euro) und UHNI (Ultra High Net Worth Individuals mit Vermögen ab 30 Millionen USD oder Euro) abgeben.

Klar ist, dass die im öffentlichen Diskurs bisher genannten Grenzen von 500.000 oder eine Million Euro lächerlich niedrig sind, berücksichtigt man die hohe Besteuerung des Mittelstandes in Österreich und den erklecklichen Kaufkraftschwund des Euro seit seiner Einführung – und zwar unabhängig von offiziellen Konsumentenpreisindizes. Mittelstand wird hier ganz pragmatisch verstanden als jene Teilöffentlichkeit, welche – mit einer Schwankungsbreite von plus/minus 5 Prozent – dem derzeit gültigen Höchststeuersatz unterliegt. Sehr bald müsste nämlich der steuerzangengequälte Mittelstand erstaunend zur Kenntnis nehmen, dass er millionärssteuerwürdig ist, eine Würde, die zusammen mit der bereits bestehende Bürde nur sehr schwer zu tragen sein wird und Mittelstandsteilnehmer so wie – vor allem! – deren Kinder alsbald aus Österreich vertreiben helfen würde. Das Phänomen Brain Drain hat auch vor Österreich nicht Halt gemacht, betrifft u.a. nicht nur hochbegabte inländische, nein, auch ebenso begabte ausländische StudentInnen. Die verlassen in der Regel das Land schleunigst – nach ihrem im Ländervergleich preiswerten, da vom Steuerzahler geförderten Studium in Wien, Innsbruck, Graz usw. angesichts der relativ geringen Verdienstmöglichkeiten, die zudem noch hoch besteuert werden: mit „billiger“ österreichischer Ausbildung verdient es sich außerhalb Österreich erheblich besser. Ein österreichisches Zukunftsmodell für Innovation, Forschung und High Tech ist dies keines.

Doch zurück zu den niedrigen Steuergrenzen: was mit ihnen geschieht im Falle einer – derzeit scheinbar in weiter Ferne liegenden – höheren oder gar Hochinflation, lässt sich an fünf Fingern ausrechnen: lange, sehr lange würde es dauern, bis die „kalte Vermögenssteuerprogression“ steuerrechtlich repariert würde. Dieses Inflationsrisiko ist eine für beide Teile, Fiskus wie Steuerpflichtigen, wechselnd vergnügliche Gegebenheit, abhängig vom Ausmaß des Kaufkraftverlustes und der Geschwindigkeit seines Eintretens.

Apropos Inflation in Zeiten finanzieller Repression: merkwürdig ist es schon, wenn die Geldpolitik der Notenbanken, den „natürlichen Preis“ des Geldes, den Zinssatz also, schon seit langem geradezu gewaltsam niedrig hält – und mit ihm die diversen Konsumentenpreisindizes als Maß für den Kaufkraftschwund -, andererseits aber gerade die Vermögenswerte wie Immobilien, Anleihen, Aktien, sonstige Wertschrifen und Objekte bildender Kunst aufblähen hilft: der Niedriginflation oder gar Deflation steht – ganz unüblich! – eine Vermögenswertinflation gegenüber, da gleichzeitig die Transmission der Geldpreisverbilligung in „realwirtschaftliche“ Kredite nicht funktioniert. Potentielle Kreditoren lassen sich zu Fremdkapitalaufnahmen eben nicht zwingen, schon gar nicht, wenn das Vertrauen in die Zukunft fehlt, es  an Nachfrage der ebenso verunsicherten und realeinkommensmäßig geschröpften Konsumenten einfach mangelt. Welch‘ Verzerrung üblicher Marktgegebenheiten!  Die gleichen öffentlichen Hände, die „hintenherum“ die Notenbanken zu massiven Markteingriffen drängen, würden „vorneherum“ die Kapitalhalter zweimal scheren: über die finanzielle Repression und über die Besteuerung der Vermögenssubstanz. Die Kapitalertragssteuer, die letztlich das Gleiche bewirkt, besteuert „wenigstens nur“ die Erträge: ein geringeres Übel also, dem das verbesserte PARETO-Optimum positiv entgegensteht – unter dem eingangs gesetzten Fall staatlich-ökonomischen Wohlagierens. Immerhin.

Die letzten Überlegungen schließen an die eingangs vorgestellten kritischen Gedanken zur Vermögenssteuer an. Blickt man über den Vermögenssteuer-Tellerrand hinaus, stellt sich die gesellschaftlich relevante Frage: Können wir uns in Österreich einen Auszug mittelvermögender Unternehmer und Akademiker jetzt und vor allem künftig leisten? Oder: muss nicht Österreich genau für jene, Unternehmer und Akademiker, erheblich attraktiver werden? Böten die so nötigen Strukturreformen österreichischer Haushaltsgebarung hier einen willkommenen Ansatzpunkt?  Ja, liebes Gretchen, ist die Einführung weiterer oder die Erhöhung bereits bestehender vermögensbezogener Steuern unter diesen Gesichtspunkten überhaupt sinnvoll?

vergleiche dazu:
Keuschnigg et al. Zur Besteuerung von Vermögen in Österreich Aufkommen, Verteilung und ökonomische Effekte Institut für Höhere Studien (IHS), Wien – Studie im Auftrag der WKÖ, Februar 2013
„Beim 13. und 14. lügen wir uns in den Sack“ – Christian Keuschnigg im Interview KURIER.at, 16. August 2014
Thomas Piketty: Das Kapital im 21. Jahrhundert – Leseprobe: Einleitung (komplett) – 46-Seiten-PDF (inkl. Graphiken)
Der Aufstieg der Piketty AG –  Andreas Sator

derStandard.at › Wirtschaft, 11. Oktober 2014
Auf die umfängliche Kritik an Pikettys Sicht einzugehen ist hier nicht der Ort.

Dr. Michael Schüller

HINWEIS: Dieser Kommentar ist eine geänderte und etwas erweiterte Fassung des gleichlautenden Kommentars im Blogbeitrag Börsen ~ Umfeld – 13. Oktober 2014

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