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Das Europäische Patentsystem

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Bernhard Pichler berichtet von der letzten Veranstaltung unserer Freunde vom Hayek-Club Salzburg:

Mit dem Hayek-Zitat: „the growth of income depends in part on the accumulation of capital, more probably depends on our learning to use our resources more effectively and for new purposes“, aus der Constitution of Liberty (1960) begann Dr. Richard Menapace am 17. Mai 2018 seinen Vortrag beim Hayek-Club Salzburg zu dem Thema „Das Europäische Patentsystem, Grundlagen – Struktur – Transnationale Kooperation.“ Es gibt wohl nur wenige Personen die kompetenter über dieses Vortragsthema referieren hätten können, da sich Richard Menapace nicht nur als Rechtsanwalt in Salzburg einen guten Ruf machte, sondern darüber hinaus auch über fast 30 Jahre (1985-2014) beim Europäischen Patentamt (München/Den Haag) tätig war, unter anderem auch in richterlicher Funktion. Den didaktisch hervorragend gestalteten Vortrag setzte Dr. Menapace in der Einleitung mit einigen weiteren Zitaten von Friedrich A. v. Hayek fort, um somit die Bedeutung von Patenten herauszustreichen: „bei immateriellen Gütern wie … technologischen Erfindungen ist die Fähigkeit, sie herzustellen, ebenfalls beschränkt, sind sie aber einmal entstanden, können sie grenzenlos vervielfacht und nur durch Gesetz zu einem knappen Gut gemacht werden um einen Anreiz zu schaffen, solche Ideen hervorzubringen“ (Hayek, The Fatal Conceit, 1988).  

Im sachlichen Inhalt wurde nicht nur klar herausgearbeitet, welche Voraussetzungen für ein Patent erforderlich sind, wie man einen Antrag stellt und wie sicher ein Patent ist, sondern insbesondere auch wie das Europäische Patentamt funktioniert und agiert, und welche nationalen und internationalen Auswirkungen, Kooperationen und Nutzen bestehen. Abgerundet wurde der Vortrag durch wirtschaftliche Zusammenhänge, Beispiele und internationale statistische Vergleiche.

Patentrecht ist ein Negativrecht und zielt dazu ab andere auszuschließen. Das Schutzrecht gilt maximal zwanzig Jahre im jeweiligen Staatsgebiet. Essenziell bei einem Patent sind drei Voraussetzungen: Es muss neu sein, es muss eine Erfindung sein, darf also nicht trivial sein, und es muss gewerblich anwendbar sein, also am Markt wirtschaftlich verwertbar. Für die Anmeldung eines Patents ist eine Beschreibung notwendig, die von Experten nachvollziehbar ist. Es wird also die Erfindung offengelegt. Zudem müssen bei der Anmeldung die Ansprüche dargelegt werden, also eine Definition was ausgeschlossen werden soll. Hierbei ist es wichtig, dass man die Erfindung nicht zuvor veröffentlicht, zum Beispiel zum Kundentest oder Präsentation im Rahmen einer Universitätslehrveranstaltung, sonst gilt die Innovation als veröffentlicht. Ein Patent muss immer etwas neues sein (also nicht Stand der Technik) und mit einer erfinderischen Tätigkeit verknüpft sein, die für einen Fachmann beziehungsweise Expertenteam nachvollziehbar ist. Die Erteilung eines Patents ist aber keine absolute Sicherheit, es bleibt angreifbar durch Dritte während der gesamten Laufzeit durch die Möglichkeit von Einspruch oder Nichtigkeitsklage.

Lange Zeit galt es als sehr schwierig, Patente international zu schützen, da in jedem Land andere Voraussetzungen wie Rechtssystem, Prüfungsstandards, Schutzumfang, Bestandskraft, Sprachen etc. vorherrschten. Um dies zu vereinfachen kam es 1973 zum Europäischen Patentübereinkommen mit der Gründung des Europäischen Patentamtes, das als zentrale, supranationale Prüfungs- und Erteilungsbehörde dient. Hierzu ein Auszug aus dem Europäischen Patentübereinkommen: „Das europäische Patent hat in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt worden ist, dieselbe Wirkung …. wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent“ (Art. 2 (2) EPÜ). Bei der Europäischen Patentorganisation handelt es sich um eine internationale Organisation mit Sitz in München, die selbständig, also keine „EU-Unterorganisation“ ist. Die Organisation ist also EU-unabhängig, und basiert auf Verträgen mit europäischen und außereuropäischen Ländern, so wie. beispielsweise auch Kambodscha. Das Europäische Patentamt mit 6.800 Mitarbeitern, davon 4.000 Prüfer, finanziert sein Jahresbudget von 2,144 Milliarden Euro ausschließlich durch Verfahrensgebühren und erhält keinerlei steuerliche Finanzierung. Die EPO hat weltweit 38 Vertragsstatten, ist also größer als die EU:

Die Amtssprachen der EPO wurden von Beginn an auf drei beschränkt: Deutsch, Englisch und Französisch. Die Rechtsstandards sind sehr hoch und jeder Antragsteller, dessen Unterlagen bei einem fairen und objektiven Verfahren positiv geprüft wurden, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Patent. 2017 wurden über 105.000 Europäische Patente erteilt, was einem Zuwachs von zehn Prozent entspricht. Hiervon waren 48 Prozent aus EPO-Staaten, 24 aus den Vereinigten Staaten und 17 aus Japan, der Rest teilt sich auf andere Staaten auf.

Eine weltweite Sicherheit wird durch das Patent Cooperation Treaty (PCT) von 1970 geregelt, wobei auch hier als Basis die europäische Erteilung gilt. Weltweit gibt es 152 PCT-Vertragsstaaten:

Zwischen den Patentämtern weltweit besteht ein starkes Netzwerk, zum Zwecke des Informationsaustausches und gegenseitige Weiterleitung von Patentinformationen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich für Interessierte die Onlineplattform Espacenet zu besuchen, die kostenfrei zugänglich ist, und auf der alle Patente die weltweit jemals registriert wurden aufgeführt sind.

Ein Patent anzumelden kann zeit- und kostenintensiv sein und lohnt sich daher auch nicht immer, hierfür kann es mehrere Gründe geben: Beispielsweise können Produktpatente verboten werden (z.B. wie Glyphosat), manchmal lohnt sich eine Patentanmeldung nicht, weil es viele technische Alternativen gibt, oder ein Patent ausfallen kann, beispielsweise weil es technisch überholt ist oder aufgrund einer Nichtigkeitsklage. Man kann Produkte auch über Produktionsverfahren schützen, oder durch Geheimhaltungen. Zudem ist für eine unique selling proposition ein gutes Marketing ohnedies eine maßgebliche Grundvoraussetzung.

Abschließend sei noch ein Hayek-Zitat angeführt, das Dr. Menapace im Rahmen seines Vortrags herangezogen hat: „The free gift of the knowledge that has cost those in the lead much to achieve enables those who follow to reach the same level at a much smaller cost“ (Constitution of Liberty, 1960). Also frei übersetzt: „Der freie Zugang zu Wissen, das von den Anführern mit hohen Kosten erworben wurde, ermöglichst es den Nachfolgenden, den gleichen Stand zu viel niedrigeren Kosten zu erreichen“.

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Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.

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