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Keine Fortschritte auf der Baustelle Mietrecht

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Die anhaltende Rechtsunsicherheit steht dem Ziel leistbares Wohnen im Wege

von Peter Kunz und Thomas Seeber

Wien – Österreich hat – darin sind sich alle Experten einig – ein schlechtes Miet- und Wohnrecht. Es ist ein Politikum, bei dem viele Köche den Brei verdorben haben – und das für alle Beteiligten.

Das vorhandene, stark zer­klüftete Mietrecht bringt große Rechtsunsicherheit mit sich. Sonst kann Österreich im internationalen Vergleich immer mit Rechtssicherheit punkten; aber gerade in einem so zentralen Rechtsgebiet, das alle Bürger be­trifft; gelingt das nicht. Vielmehr werden beim Thema Mietrecht politische Grabenkämpfe ausge­fochten, die letztlich allen Öster­reichern schaden.

Nicht nachvollziehbar ist etwa, weshalb die Anwendbarkeit (oder eben Nichtanwendbarkeit) von bestimmten Bestimmungen im Mietrecht vom Alter des betreffen­den Gebäudes abhängt; ebenso wenig, dass auf manche Gebäude alle Mieterschutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) an­wendbar sind, auf (wenige) ande­re hingegen keine. Im Anbetracht des evidenten Änderungsbedarfs ist es daher eine besondere Posse, dass in Mietrechtsarbeitsgruppen nicht selten (stundenlang) nur mehr darüber verhandelt wird, ob überhaupt weiterverhandelt wird.

Gesucht: Ein Plan B

Es ist bedauernswert, dass das Miet- und Wohnrecht im über­arbeiteten Arbeitsprogramm der Bundesregierung nicht vorkommt.
Österreich braucht gerade hier einen Plan B:

  • Der Staat muss zuerst einen Beitrag leisten und die Rechts­geschäftsgebühren sofort abschaf fen, weil damit Rechtsunsicher heit gefördert wird. Es ist gerade­ zu grotesk, dass aufgrund des Umstandes, dass ein Vertrag schriftlich – und sohin sicherer – abge­schlossen wird, eine Steuerpflicht ausgelöst wird, weil dieser Vor­gang potenziell zu einer Entlas­tung der Gerichte führt und sohin eher belohnt als mit einer Steuer­pflicht bestraft werden müsste. Zudem wurde die Rechtsge­schäftsgebühr für Kreditverträge schon vor Jahren erfolgreich abge­schafft. Konkret müssen nicht nur Bestandverträge sofort gebühren­frei gestellt werden, sondern auch alle Vergleiche, die selbstver­ständlich schriftlich abgeschlos­sen werden. Es ist schlicht unver­ständlich, warum Rechtssicher­heit weiter bestraft werden soll.
  • Objektiv fehlende Wohnungen werden nur gebaut werden, wenn den Wohnungseigentümern nicht stets mit neuen Formen der (teil­weisen) Enteignung gedroht wird. Aus dem Grund ist es nicht sinn­voll, potenziellen Bauherren da­mit Angst zu machen , dass (i) die Überwälzbarkeit von Betriebskos­ten oder (ii) die Möglichkeit, Be­standverträge zu befristen, einge­schränkt werden wird. Auch star­re Mietzinsobergrenzen sind hin­derlich, weil diese Investitionen verhindern. Zudem „funktionie­ren“ solche Maßnahmen auch in Deutschland, wo sie unlängst ein­geführt wurden, nicht bzw. nur schlecht.
  • Wohnungseigentümer müssen, wenn das Bestreben tatsächlich ist, dass Wohnungen gebaut werden, eine angemessene Rendite aus den Mieten erzielen können.
  • Das Miet- und Wohnrecht muss vom Sozialrecht entkoppelt wer­den. Wohnraum darf nicht enteignet werden; vielmehr muss der Staat bedürftige Bürger (durch Zuschüsse) unterstützen und ein wirtschaftliches Umfeld schaffen, das Arbeitsplätze entstehen lässt. Weder die Politik noch der Markt können alleine für ,,leist­bares Wohnen“ sorgen: Wenn aber Strafsteuern für Rechtssicherheit abgeschafft werden und ein berechenbares und faires Mietrecht geschaffen wird, werden sofort unzählige Wohnungen auf den Markt kommen; klarerweise müs­sen Härtefälle vom Sozialsystem abgefedert werden.

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Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.

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