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Wollen wir den Schutz von Vater Staat?

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Der Schutz von Freiheit und Leben ist die wichtigste Kernaufgabe eines freien demokratischen Staates. Leider vergessen Regierungen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe immer wieder den Unterschied zwischen Befähigung und Bevormundung. Während Befähigung auf den mündigen und selbstständigen Bürger vertraut, entzieht Bevormundung dem Bürger die Wahlfreiheit. Die Begründung ist gleichermaßen profan wie perfide: Weil die armen Bürger nicht in der Lage sind, selbst eigene Entscheidungen zu treffen, müsse man sie vor sich selbst „schützen“. Die von oben beschlossene Entmündigung des Individuums wird als „Hilfe“ kommuniziert, obwohl die Überregulierung genau das Gegenteil bewirkt. Die Absurdität der staatlichen Nanny-Politik wird besonders dann deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass eine höhere Besteuerung, Werbeverbote, Verkaufsbeschränkungen usw. von Alkohol, Tabak oder Nahrungsmittel und Getränken nicht zu einer niedrigeren Konsumquote führen.

Das in Brüssel ansässige EPICENTER veröffentlicht unter der Leitung von Christopher Snowdon vom Institute of Economic Affairs und der Zusammenarbeit mit europäischen Partnern – wie auch uns, dem Hayek Institut – seit 2016 den sogenannten Nanny State Index für 30 europäische Staaten. Der Index beschäftigt sich mit der zentralen Thematik „Bevormundung“ in den Bereichen Alkohol-, Tabak- sowie Nahrungsmittel- und Softdrink-Konsum. Je weiter vorne ein Land rangiert, desto mehr bevormundet ein Staat seine Bürger durch Regeln, Vorschriften, Gesetze, Verbote usw. Ist ein Land weiter unten gerankt, so befähigt es die Endverbraucher freiere Konsumentscheidungen zu treffen. Die Befähigung des Individuums ist einerseits wichtig, um mündige Bürger zu schaffen, die eigenständige und verantwortungsvolle Entscheidungen in allen Lebensbereichen treffen. Andererseits- benachteiligt ein großer Nanny-Staat sozial und finanziell schwache Gruppe, da er Ihnen die Konsumentscheidung durch z.B. zu hohe Preise nimmt und sie damit nicht nur bevormundet, sondern Ihnen auch ein Stück Freiheit nimmt.

Österreichs Position hat sich im Vergleich zum Vorjahr um fünf Plätze verschlechtert, sodass die Alpenrepublik nun auf einem geteilten Platz 21 von 30 rangiert (zur Erinnerung 30 ist das bestmögliche Ergebnis). Dies ist vor allem auf die Behandlung von Rauchern zurückzuführen. Ein vollständiges Rauchverbot in Innenräumen wurde am 1. November 2019 eingeführt und beendet damit eine lange Geschichte in einem der letzten raucherfreundlichen Länder Europas. Dies schließt die E-Zigaretten mit ein, die nun auch überall da wo konventionelles Rauchen verboten ist, unabhängig von ihren Inhaltsstoffe und dem Nikotingehalt, nicht mehr konsumiert werden dürfen. Ausnahmen gibt es nicht. Allerdings wird die E-Zigaretten nicht mehr als Arzneimittel eingestuft, sodass diese inklusive der Verdampferflüssigkeit als Verbraucherprodukte ohne spezifische Steuern erhältlich ist. Der grenzüberschreitende Verkauf bleibt jedoch verboten.

Erfreulich ist, dass Tabakwerbung am Verkaufsort erlaubt ist, es kein Verbot von Zigarettenautomaten, kein Auslageverbot oder eine ernsthafte Diskussion über Plain Packaging gibt. Einzig und allein die niedrige Tabaksteuer ist leicht gestiegen. Ebenso blieb die Steuerlast auf Bier und Spirituosen relativ niedrig.

Auch wenn also der generelle Trend zum Ausbau des bevormundenden Staates geht, stellt sich die Lage in Österreich insgesamt als erfreulich dar, vor allem da Forderungen nach Eingriffen in die Ernährung der Menschen weitgehend auf taube Ohren gestoßen sind.  Damit sind Sündensteuern auf Lebensmittel oder Softdrinks in weite Ferne gerückt.

Als freiheitlich denkendes Institut plädiert das Hayek Institut dafür, die politische Arbeit zukünftig vermehrt auf die Bereitstellung von Informationen für den Verbraucher über die schädlichen Auswirkungen von (übermäßigem) Konsum zu konzentrieren und sich für einen symmetrischen Informationsrahmen zwischen Hersteller und Verbraucher einzusetzen. Das befähigte Individuum muss nicht „geschützt“ oder von einem Nanny-Staat betreut werden, jeder befähigte Bürger kann eigenständig eine freie Konsumentscheidung zu treffen. Und das steht auch jedem Bürger zu!

Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.

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