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14.01.2020
Neue Regierung, alte Steuerreform

Vor zwei Wochen veröffentlichte die neugeformte Regierung aus ÖVP und Grünen ihr Regierungsprogramm, in welchem sie die Steuerreform nach dem Fall der letzten Regierung wieder auf die Agenda setzt. Die zwei hauptsächlichen Ziele dabei sind die allgemeine Steuerlast zu senken, aber durch die Steuerpolitik auch das Umweltbewusstsein zu stärken. Viele der geplanten Maßnahmen zur Steuersenkung gleichen denen der vorherigen Regierung.
Laut dem neuen Plan soll die Abgabenquote, gemessen am BIP, von 42,2 Prozent in 2018 auf 40 Prozent gesenkt werden. Das soll hauptsächlich durch das Senken der persönlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer geschehen.
Persönliche Einkommenssteuer
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen ist die bereits von der vorherigen Regierung vorgeschlagene Senkung der persönlichen Einkommensteuer. Dabei würden die zweit-, dritt- und viertniedrigsten Steuerklassen auf 20, 30 und 40, anstelle der aktuellen 25, 35 und 42 Prozent heruntergesetzt werden. Diese Senkungen würden vor allem den Leuten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen zugutekommen, während der Grenzsteuersatz, der ursprünglich nur temporär eingeführt wurde und mit 55 Prozent einer der Höchsten in der OECD ist, bestehen bleibt.
Außerdem beinhaltet der Plan den Vorschlag, die Möglichkeit der Abschaffung der „kalten Progression“ zu prüfen. Die Abschaffung der Progression ist unerlässlich und sollte als höchste Priorität der österreichischen Regierung angesehen werden. Ohne diese Reform laufen die Steuersenkungen Gefahr, auf Dauer zunichtegemacht zu werden.
Körperschaftsteuer
Die letzte Senkung der Körperschaftsteuer in Österreich geschah 2005, als sie von 34 auf die heutigen 25 Prozent herabgesetzt wurde. Das neue Regierungsprogramm beinhaltet eine Reduktion der Körperschaftsteuer von 25 auf 21 Prozent. Österreich folgt damit einem globalen Trend zur Absenkung der Körperschaftsteuer. 2019 lag die durchschnittliche Körperschaftsteuer unter EU-Ländern bei 21,8 Prozent.
Die neue Regierung schlägt außerdem vor, die Grundlage des Grundfreibetrags von 30.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen und damit eine Freibetragssumme von bis zu 13.000 Euro (bei einer Rate von 13 Prozent) zu erlauben. Momentan können Unternehmen einen 13-prozentigen Grundfreibetrag auf Profite von bis zu 30.000 Euro, also höchstens 3.900 Euro im Jahr, beanspruchen.
Zusätzlich dazu wurde ein neuer Ansporn für Unternehmen, ihren Angestellten Überschussbeteiligungen anzubieten, vorgeschlagen und es wird eine Untersuchung von Vorschlägen wie zum Beispiel die Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer, die momentane Steuerbehandlung von einbehaltenen Gewinnen und Abschreibungsregeln, und mögliche Senkungen der Lohnsteuer auf Seiten der Arbeitgeber, stattfinden – alles vielversprechende Ideen, die wir bereits vor einem Jahr detailliert in unserem eigenen Steuervorschlag für Österreich veröffentlicht haben.
Seit dem 1. Jänner 2020 hat Österreich eine Digitalsteuer. Laut dem Regierungsplan wird diese Steuer zumindest so lange bestehen bleiben bis eine Lösung auf der EU- oder OECD-Ebene gefunden wird. Solche Digitalsteuern schaffen Komplexität und Verzerrungen, da sie nur bestimmte, hauptsächlich ausländische, digitale Firmen betreffen, und der Innovation ihren Reiz entziehen. Die österreichische Regierung sollte diesen im Herbst des vorherigen Jahres getätigten Schritt überdenken, oder sich voll und ganz verpflichten diese Steuer zu entfernen sobald eine EU- oder OECD-weite Entscheidung gefällt wurde.
Umweltsteuern
Da eine der zwei Koalitionsparteien die Grünen sind, will die Regierung mehrere Umweltsteuermaßnahmen einführen. Das soll in zwei Schritten geschehen. Erstens sollen bereits bestehende Steuermaßnahmen wie Autoregistrierungsgebühren, die Lkw-Maut, reduzierte Steuern für Firmenautos, und die Pendlerpauschale umgestaltet werden, damit sie besser die Auswirkungen auf die Umwelt miteinberechnen. Zum Beispiel sollen die Registrierungsgebühren für Autos basierend auf dem CO2-Ausstoß der einzelnen Fahrzeuge angehoben werden. Des Weiteren wird eine einheitliche Steuer auf Flugtickets von 12 Euro pro Ticket die bisherigen 3,50 Euro für Kurzstrecken-, 7,50 Euro für Mittelstrecken- und 17,50 Euro für Langstreckenflüge ersetzen.
In einem zweiten Schritt soll eine Task Force zur CO2-Preisermittlung gebildet werden. Teil ihrer Aufgabe wird es sein, einen Referenzpreis für CO2-Emissionen ermitteln, um die effizienteste Lösung zu finden, CO2-Emissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandels festgelegt sind, mit Preisen zu versehen, und Wege zu finden, um die durch solche CO2-Preise verursachte Belastung der Steuerzahler anderweitig zu kompensieren. Die Regierung unterstützt außerdem eine Grenzanpassung des europäischen Emissionshandels sowie Versuche, Kerosin und Marinediesel auf europäischer beziehungsweise internationaler Ebene zu besteuern.
Ein interessanter Teil des Plans ist der Vorschlag, Kapitalgewinne von umweltfreundlichen Investitionen von Steuern zu befreien. Ziel ist es dabei, Anreize für ökologische Innovation zu setzen, indem man die Steuerlast dieser Investitionen mindert. Durch das Erhöhen von Steuern auf CO2 und der Bereitstellung von Anreizen für die Umwelt betreffende Innovationen arbeitet die Regierung effektiv daran, zwei potenzielle Verzerrungen zu korrigieren: externe Effekte aufgrund von CO2-Emissionen und einem möglichem Mangel an Investitionen in umweltfreundlichen Technologien. Das Definieren von geeigneten Investments könnte jedoch neue Komplikationen schaffen, und die Attraktivität einer Kapitalertragssteuerentlastung könnte für neue Verzerrungen sorgen, da Investoren ihre Aktivitäten von den besteuerten zu den steuerbefreiten verlagern.
Vereinfachung des Steuersystems
Die Regierung plant außerdem, die individuellen Einkommensteuergesetze zu modifizieren, um das Steuersystem zu vereinfachen und zu modernisieren. Solche Vereinfachungsvorschläge beinhalten zum Beispiel das Zusammenlegen zweier Einkommensarten, die bis jetzt separat behandelt wurden – nämlich selbstständige Einkünfte und Einkünfte aus Gewerbebetrieben – und das Vereinfachen der Kostenkategorien, welche Einzelpersonen abschreiben können.
Fazit
Mit einer Abgabenquote von mehr als 40 Prozent ist die Steuerlast in Österreich eine der höchsten in der OECD. Demnach sind die vorgeschlagenen Senkungen der persönlichen Einkommensteuer ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere in Hinblick auf die derzeitig hohen Steuern auf Arbeit. Die Senkung der Körperschaftsteuer wird dabei helfen, sowohl Österreichs heimische als auch internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und wird so zu erhöhtem Wirtschaftswachstum beitragen. Sollte die Regierung sich dazu entschließen, CO2-Abgaben im Steuerrecht zu verankern, wird es wichtig sein, dies mit einer breiten Herangehensweise, in der so viele CO2-Emissionen wie möglich beinhaltet sind und Doppelbesteuerung vermieden wird, zu tun.
Trotz alldem braucht Österreich nach wie vor eine umfangreiche Steuerreform, anstelle von vereinzelten Anpassungen. Für ein besseres Geschäfts- und Arbeitsumfeld kann und sollte sich die Regierung mehr einsetzen. Ein möglicher Plan solch einer wachstumsfördernden Steuerreform ist hier zu finden.
Elke Asen ist eine Analytikerin für globale Steuerpolitik bei der Tax Foundation.
Kai Weiß ist Vorstandsmitglied beim Friedrich A. v. Hayek Institut und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Austrian Economics Center.
Daniel Bunn ist der Direktor für Globale Projekte bei der Tax Foundation.
Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.
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