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Bericht: Vom Sinn und Unsinn von Steuern

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Steuern aus ethischer Sicht

Zum CRCM am 18. September beschäftigt sich Martin Gundinger mit der Frage, wie Besteuerung aus ethischer Sicht zu beurteilen ist. Zunächst definierte er den Begriff „Steuern“ und zitierte Nozick, wonach eine Besteuerung funktional gleichzusetzen sei mit Zwangsarbeit.

Es folgte eine kurze Darstellung von fünf oft vorgebrachten Argumenten für Besteuerung:

  • Der Staat braucht Einnahmen und damit Steuern, um seine Leistungen zu finanzieren (Argument zur Leistungsfinanzierung)
  • Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern muss aus Steuermitteln erfolgen, da es andernfalls zu Trittbrettfahrerverhalten kommt (Trittbrettfahrerargument)
  • Eine hohe Ungleichheit von Vermögen und Einkommen ist unfair und diese ist daher mittels Steuerpolitik zu bekämpfen (Fairnessargument)
  • Die Handlungen von Menschen werden mittels Steuern in gesellschaftlich erwünschte Bahnen gelenkt (Lenkungsargument)
  • Gesellschaftlich erwünschte Investitionen müssen durch Steuermittel finanziert werden (Investitionsargument)

Dem ersten Argument wurde entgegengehalten, dass die Meinungen, welche Aufgaben der Staat zu übernehmen hat, individuell höchst unterschiedlich sind. Deshalb läuft eine Steuerfinanzierung von Aufgaben auf eine Zwangsarbeitsverpflichtung einer Gruppe durch eine andere Gruppe hinaus. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Leistungen nie abstrakt („Sicherheit“, „Bildung“, „Infrastruktur“) angeboten werden, weshalb eine abstrakte Rechtfertigung von Leistungen nicht als Rechtfertigung für konkrete Leistungserbringungen herangezogen werden kann.

Zum zweiten Argument meinte Gundinger, dass dabei die Opportunitätskosten übersehen werden. Man kennt die Präferenzen eines Individuums nicht, die seinen Handlungen zugrunde liegen, weshalb eine Steuerfinanzierung von öffentlichen Gütern Gefahr läuft, diese Präferenzen zu missachten.

Dem dritten Argument wurde entgegengehalten, dass eine gleichere Verteilung nicht gleichbedeutend mit einer faireren Verteilung ist. Außerdem ist unklar, warum eine durch konsensuale Tauschakte entstehende Vermögensverteilung unfair sein sollte, eine durch (die Androhung von) Gewalt herbeigeführte hingegen fair.

Beim vierten Argument bleibt unklar, was gesellschaftlich erwünscht ist, wenn es nicht die Summe der konsensualen Transaktionen ist. Menschen werden wie kleine Kinder behandelt, die Kernessenz des Arguments laute: „Ich weiß besser als du, wie du zu handeln hast – und ich werde dich zu deinem und meinem Glück zwingen.“

Das fünfte Argument schließlich läuft auf die Annahme hinaus, die Regierung könne Mittel besser im Sinne der Bedürfnisbefriedigung nutzen als Individuen. Weil jedoch der Regierung die hierfür notwendigen Informationen fehlen und diese auch nicht zu beschaffen sind, sei dies jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Die Implikationen von Besteuerung auf Eigentum und Gerechtigkeit

Eigentum im soziologischen Sinn bedeutet, jeden anderen von der Verfügung über eine Sache auszuschließen. Wenn der Staat daher das Recht hat, einseitig die Sache oder einen Teil der Sache an sich zu nehmen, ist er notwendigerweise Eigentümer (andernfalls hätte er dieses einseitige Recht nicht). Das den „Eigentümern“ zustehende Recht ist dann ein dem staatlichen Recht nachrangiges Verfügungsrecht. Daraus ergeben sich umfassende – auch problematische – Befugnisse für den Staat.

Dann wandte sich der Redner der Gerechtigkeit zu und definierte sie mit Epikurs Gerechtigkeitskonzept, das besagt, Gerechtigkeit sei ein im Umgang miteinander abgeschlossenes Abkommen, sich wechselseitig nicht zu schädigen. Eine Transaktion kann nur dann gerecht sein, wenn ihr ein Konsens zugrunde liegt – das gilt auch im Falle von Steuern. Steuern wären also nur gerecht, wenn sie von den Steuerpflichtigen ohnehin, also auch ohne Zwangsandrohung bezahlt würde.

Aus diesen Überlegungen leitete Martin Gundinger nun eine Alternative ab, die auf einer Opt-Out-Möglichkeit basiert. Jeder, der staatliche Leistungen konsumiert, soll diese bezahlen – jedem anderen soll die Möglichkeit gegeben werden, die Bezahlung und die staatlichen Leistungen abzulehnen. Das würde auch positive Effekte durch die Schaffung nichtstaatlicher Konkurrenzstrukturen mit sich bringen, die wiederum für eine bessere Befriedigung individueller Bedürfnisse sorgen können.

In der folgenden kontroversiellen Diskussion wurden die einzelnen Argumente hinterfragt und Sinn und Möglichkeit des Opt-Out-Vorschlages besprochen.

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Die Meinungen, die hier auf hayek-institut.at veröffentlicht wurden, entsprechen nicht notwendigerweise jenen des Hayek Instituts.

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