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Warum der Brexit ist, wie er ist

Der in Wien lebende britische Politologe John James skizzierte bei einem Vortrag im Hayek Institut Gründe für das „Brexit-Chaos“ in der ältesten Demokratie der Welt. Thomas Bachheimer, Präsident des Goldstandard-Institutes Europa, sieht die wirtschaftlichen Folgen eines Brexits gelassen:  Bisherige „fürchterliche Prognosen“ haben sich bis dato nicht erfüllt.

„Wann immer wir zwischen Europa und dem offenen Meer entscheiden müssen, sollten wir stets das offene Meer wählen.“ Dieses Zitat von Winston Churchill bringt für Kenner der „britischen Seele“ das andauernde Brexit-Chaos in Großbritannien auf den Punkt. „Damit ist alles gesagt“, merkten auch  Thomas Bachheimer und John Huw Rhys James bei ihrem jüngsten Vortrag im Hayek Institut über Gründe und Folgen des Brexit ironisch an.

Etwas ausführlicher legt der britische, seit langem in Wien lebende Politologe James die Gründe für jenes seit Wochen andauernde „entsetzliche Schauspiel“ im britischen Parlament dann doch dar. „Warum wird immer wieder über dieselben Fragen abgestimmt, obwohl das Ergebnis der Abstimmungen klar ist? Ich denke es ist die verzweifelte Hoffnung, dass das Parlament irgendeiner rechtlich legitimen Lösung zustimmen könnte.“ Um dies zu verstehen muss man, so James, die englische Demokratie und ihre Entwicklung in jüngerer Zeit einer historischen Betrachtung unterziehen: „Was nach dem 29. März passiert – es wird einfach so weitergehen, die Briten werden nicht entscheiden können was sie wirklich wollen.“

Viele der (verfassungs-)rechtlichen Probleme in England hätten nichts mit dem Brexit zu tun, geschweige denn könnten sie durch diesen gelöst werden. Die Debatten dazu sind „hilflos, orientierungslos, drehen sich im Kreis – die politischen Eliten haben es nicht geschafft wirklich darüber zu reden, sie haben ihren Ruf beschädigt – ja, wir sind lächerlich geworden.“

Common Law gegen Verwaltungsrecht

„Die Briten sind seit 50 Jahren unfähig sich in das europäische Projekt zu integrieren“, sagt John James. Ein Problem, das nicht erst seit den 1970er-Jahren bestünde, sondern das weit in die Geschichte der Briten zurückreicht und mit deren Identität zu tun habe. Denn die Angloamerikaner haben einen grundsätzlich anderen Zugang zu ihrem politischen System als Kontinentaleuropäer.

Großbritanniens im 17. Jahrhundert entstandene klassische liberale Verfassung basiert auf dem sogenannten Common Law (CL). Eine Art Verfassungsrecht auf Naturrechtsbasis, das bis heute weitgehend, vor allem was die Institutionen betrifft, unverändert geblieben ist. Einfach gesagt setzt CL nicht auf Gesetze sondern auf richterliche Urteile (Fallrecht). In den kontinentaleuropäischen Ländern wird meist „positives Recht“ (vom Gesetzgeber gemacht) angewendet, die Judikatur spielt eine geringere Rolle. Kurz gesagt: „Es gibt ein Recht ohne Staat, Common Law braucht keinen Staat sondern nur eine Richterschaft, die Recht spricht.“ Common Law gilt als Naturrecht, das praktisch unantastbar ist.

Neben Meinungsfreiheit, Recht auf Privateigentum etc. ist der wohl wichtigste Grundsatz der britischen Verfassung die „unbeschränkte Herrschaft des Parlaments, als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Bevölkerung gegenüber der Krone und der Exekutive – es gibt in England keine höhere Legislative oder politische Autorität als das Unterhaus, das sieht man auch in den Brexit-Debatten.“ Das widerspricht jedoch einem Grundprinzip der EU, denn EU-Recht hat absoluten und unumschränkten Vorrang. „Genau diese Idee, dass sich das britische Parlament der EU unterwerfen muss, damit haben viele Briten ein Problem“, so James.

Englands politisches System habe sich in den letzten 80 Jahren insofern verändert, als dass das Common Law „zusehends von positivem Recht verschüttet wurde“. Für viele Briten – dem „man on the street“, nicht den Eliten – sind jedoch die Common-Law-Rechte entscheidend, sie „sind das politische Erbe, so wie es schon die Väter erzählt haben, sie definieren unsere Identität und garantieren, dass wir freie Menschen sind.“

Halbherzige Verfassungsreform

Großbritanniens Verfassung kennt zudem keine Gewaltentrennung sondern eine Gewaltenfusion: Oberster Souverän ist nicht das Volk sondern die Krone. Die versuchte Verfassungsreform 2005 unter Tony Blair – in Hinblick auf die dann doch ausgebliebene EU-Verfassung sollte das englische System EU-kompatibel werden – ist „eine halbe Sache geblieben, wie wenn sie einer Uhr aus dem 17. Jahrhundert eine Fernbedienung einbauen – von Außen schaut sie gleich aus, im Inneren ist sie anders.“

Weil das Volk nicht der Souverän ist, haben Volksabstimmungen keine rechtlich bindende Wirkung. Blairs Reform habe dies destabilisiert, die „Krone wurde quasi umgangen und der Volkssouveränität wurde eine Tür aufgemacht.“ Was das Brexit-Referendum ermöglichte. Das habe keine rechtliche, jedoch psychologische Auswirkungen: Die Leute meinen, das Volk soll entscheiden wie es weiter geht. Damit kommen aber „Begriffe in die englische Politik, die historisch dort keinen Platz haben, die Institutionen können mit dieser Situation nicht umgehen – Regierung, Unterhaus sind überfordert.“

Großbritannien hat „keine Balance mehr, wir haben Leute, die europäisch und welche die das nicht sein wollen, es ist nicht möglich, die zwei Gruppen zusammenzubringen.“ Dass das ausgehandelte Austrittsabkommen vom Parlament nicht ratifiziert werden kann, weil es keine Mehrheit geben werde, sei klar gewesen. Denn es würde bedeuten, dass Großbritannien seine politische Souveränität wieder herstellt, indem es auf jegliches Mitspracherecht in den EU-Organen verzichtet, sich aber gleichzeitig verpflichtet, sich im ökonomischen Bereich dem EU-Recht solange zu unterwerfen, wie die EU sich das wünscht. Für Brexiteers kein richtiger Austritt, für Befürworter (EU-Verbleiber) keine vollwertige EU-Mitgliedschaft.

Letztlich hat, so James, Großbritannien ein tief liegendes Problem, eine noch ungeklärte Frage:  welcher Art von Gesellschaft soll das Land haben? Soll es weiterhin eine Gesellschaft sein, die Individualrecht schützt oder soll es ein fortschrittlicher demokratischer Staat sein. Bei letzterem wäre aber „ein Brexit  völlig sinnlos.“

Ökonomische Auswirkungen des Brexit: bis dato „alles ruhig“

„Bis jetzt ist praktisch keine der schlimmen Prognosen eingetroffen“, analysiert Thomas Bachheimer, Präsident des Goldstandard-Institutes Europa, die volkswirtschaftlichen Fakten des Brexit. Daran werde sich auch nach dem 29. März kaum was ändern. Bisher sei in England etwa keine Rezession eingetreten – was „2016 noch vor dem Votum als sofortige Reaktion prognostiziert wurde.“ Die Konjunktur war tatsächlich weniger betroffen, Investitionen wurden vorgezogen, die Wirtschaft ist gewachsen und „die Arbeitslosenzahlen sind alles andere als gestiegen.“ Einzig der Pfund ist etwas schwächer geworden: „Wären die Briten im Euro, dann hätten sie sich nicht so schwach machen können, aber mit der eigenen Währung haben sie sich bis heute wunderbar aus der Affäre gezogen.“

Englands Finanzindustrie, die City of London, habe bis dato entgegen aller Prognosen nichts verloren. Und für die Zukunft der City of London – Brexit hin oder her – „ist praktisch alles gemacht, sind sich alle einig, die City wird sich etwas konsolidieren, neue Produkte und Märkte werden für Ausgleich sorgen, am Derivatmarkt ändert sich nichts.“

Gehen die Briten, dann verlässt ein „außenhandelsdefizitärer Staat die EU – das wird die verbliebenen EU-Länder, allen voran Deutschland, weit mehr negativ treffen.“ Die Briten mit ihrer Dienstleistungsgesellschaft („Produktionsweltmeister Deutschland ist die große Konjunkturlokomotive auf den Schultern der Briten“), mit jährlichen Steuereinnahmen von 72 Milliarden Pfund allein aus der City of London, werde „sein Außenhandelsdefizit gut abpolstern können.“ Ein Grund, der Bachheimer urteilen lässt: „Einem außenhandelsdefizitären Staat, der das finanzieren kann, dem schimpfe ich nicht nach, dem biete ich was an, etwa bilaterale Verträge wie mit Norwegen oder der Schweiz – hier hat die EU schwere Fehler begangen!“

Grundlegende Änderung der Machtverhältnisse in der EU

Mit dem Austritt Englands verliert die EU 66 Mio. Einwohner (derzeit 513 Millionen), 2,6 Billionen Euro vom EU-Bruttoinlandsprodukt (derzeit 18,8 Billionen). Ökonomisch betrachtet verlassen mit England quasi 19 kleine EU-Staaten die Union. Was, so Bachheimer, für „uns Verbleibenden zu einem echten, meiner Meinung nach viel zu unterschätztem Problem“ führe: die Machtverhältnisse innerhalb der EU ändern sich dramatisch, das Vetorecht im obersten EU-Gremium, dem Ministerrat, betreffend. Mindestens vier Länder, 35 % der EU-Bevölkerung, können jegliche Entscheidung verhindern. Bisher wird zwischen dem traditionell wirtschaftsliberalen Nordblock (39 % der Bevölkerung), dem „eher staatshörigen“ Südblock (38 %) und den Oststaaten (23 %) stets ein Ausgleich gesucht. Diese Balance „hauen uns die Briten jetzt zusammen.“ Nach dem Brexit verfügt der Norden nur noch über 30 %, der Süden über 43 und der Osten über 27 Prozent. Bachheimer: „Meiner Prognose nach führt das in den nächsten Dekaden zum Tod der EU.“

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